Frage Elterngeld (Erganzung)
Wenn die Zahlung des Elterngeldes in ein Jahr fallt und die Ruckzahlung in das andere, dann ist fur das Jahr der Zahlung das ursprungliche Elterngeld (hoherer Betrag) einzutragen. Dieser erhoht auch den Steuersatz (s.u.). Die Ruckzalung ist dann im Folgejahr als negative Lohnerstzleistung einzutragen. Sie senkt dann den Steuersatz fur die ubrigen Einkunnfte (negativer Progressionsvorbehalt).
Das gleiche gilt naturlich auch fur alle ubrigen Lohnerstzleistungen (z.B. ALG I, Krankengeld, Mutterschutz usw.)
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