Minijob und Elterngeld-Bezug: Das mussen Sie wissenGrundsatzlich gilt: Ihr Elterngeldanspruch sinkt, wenn Sie Elterngeld beziehen und nebenbei arbeiten – das gilt auch bei einem Minijob. Sie erhalten dann als Elterngeld nicht mehr 65 bis 67 % dessen, was Sie vor der Geburt verdient haben – sondern als Elterngeld nur bis zu 67 % der Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt, z. B. durch einen Minijob. Haben Sie vor der Geburt also 1.400 Euro Einkommen gehabt, das fur das Elterngeld ma?geblich ist und nehmen Sie nach der Geburt einen Minijob an, reduziert das Ihr Elterngeld: Ohne Minijob bekamen Sie 909 Euro Elterngeld, mit Minijob sind es 67 % von 1.000 Euro, also 670 Euro Elterngeld. *
Quelle:
***********.optimal-absichern.de/finanzen/familien/elterngeld-und-minijob-das-ist-wichtig-bei-einem-400-euro-job.php
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