Anderungen beim Elterngeld ab dem Jahr 2011
Das Haushaltsbegleitgesetz sieht Kurzungen beim Elterngeld mit Wirkung vom 01. Januar 2011 vor. Fur Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1.200 Euro aus Erwerbstatigkeit wird das Elterngeld von 67 auf 65 Prozent in Stufen gekurzt, wahrend es fur Hartz-IV-Empfanger auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Gesetzestext: "In den Fallen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstatigkeit vor der Geburt hoher als 1.200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte fur je 2 Euro, um die das ma?gebliche Einkommen den Betrag von 1.200 Euro uberschreitet, auf bis zu 65 Prozent" (§ 2 Abs. 2 BEEG).Folge: Ab einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro kommt es nicht mehr zu einer Kurzung des Elterngeldes, denn die Absenkung von 67% auf 65% entfaltet keine weitere Wirkung, weil der Hochstbetrag erreicht ist. Berucksichtigt werden monatlich jedoch hochstens 2.770 Euro Nettogewinn (Bemessungsgrenze) - Das Elterngeld betragt maximal 1.800 Euro und 65 Prozent von 2.770 Euro entsprechen 1.800 Euro.
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