Das sogenannte Sparpaket der Bundesregierung sieht unter Anderem vor, dass das Elterngeld kunftig in voller Hohe bedarfsmindernd als Einkommen auf das ALG II angerechnet wird. Allerdings haben einer dementsprechenden Gesetzesanderung sowohl Bundestag als auch Bundesrat bislang noch nicht zugestimmt.
Die Bundesagentur fur Arbeit (BA) sieht darin anscheinend kein Problem. Nach Informationen der “Suddeutschen Zeitung” (SZ) hat die Behorde trotz fehlender gesetzlicher Grundlage damit begonnen, an
Hartz IV Empfanger diesbezugliche Bescheide zu verschicken. Jene Schreiben kundigen die Anrechnung des Elterngelds als sonstiges Einkommen ab dem 1. Januar 2011 an.
“Wir wollen so den Verwaltungsaufwand moglichst niedrig halten”, rechtfertigte eine BA-Sprecherin das Vorgehen. Au?erdem konne auf diese Weise vermieden werden, dass die BA im Jahr 2011 zu viel bezahlte Leistungen zuruckfordern muss.
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