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Старый 06.03.2009, 23:39
Ирина
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Zwei Jahre Gewahrleistung
Handler sind verpflichtet, die Ware nachzubessern oder fur Ersatz zu sorgen. Kann er das nicht, konnen Kunden den Kaufpreis mindern oder das Geschaft ruckgangig machen. Ansprechpartner fur die Gewahrleistung ist immer der Handler. Verweise auf den Hersteller sollten sich Kunden nicht gefallen lassen. Hilfreich, aber nicht notwendig: Der Kassenbon als Kaufbeleg. Als Nachweis konnen aber auch Zeugenaussagen gelten oder Kontoauszuge. Die Originalverpackung ist bei Reklamationen nicht erforderlich.
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