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Старый 26.06.2010, 21:56
Лиля
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По умолчанию

Fur die Privatvermittlung brauchen Sie einen Vermittlungsgutschein, diesen erhalten Sie wenn notig bei Ihrem ARGE Berater. Gutschein gilt immer fur 6 Monate. Sollten Sie in dieser Zeit aus eigener Schuld Ihren Arbeitsplatz verlieren, so sind Sie verpflichtet den Betrag der Gutscheins zuruck an das Arbeitsamt zu zahlen.
Bei Leihfirma gelten die allgemeinen Arbeitnehmer/Arbeitgeber Gesetze. Das heisst, 4 Wochen Probezeit, in diesen 4 Wochen darf der Arbeitgeber ohne Angabe von Kundigungsgrunden Ihnen kundigen, das gilt auch fur Sie. Eigenhandige Kundigung ohne Grundangabe. Der Arbeitsvertrag mit der Leihfirma betragt 3 Monate und muss nach Ablauf dieser 3 Monate nicht verlangert werden.
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