Die Vaterschaftsanfechtung
Die Vaterschaft kann innerhalb von zwei Jahren (gerichtlich) angefochten werden. Die Frist beginnt mit Kenntnis von allen Umstanden des Berechtigte die gegen die Vaterschaft sprechen, aber nicht jedoch vor der Geburt des Kindes (Siehe dazu OLG Koln, 1996 37, sowie OLG Karlsruhe, 1998 21
Also laut obiger Nachricht, kann er die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten, d. h. dagegen angehen. *-)
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