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Старый 16.06.2010, 09:20
Сергей Швад
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§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkaufer einer Sache verpflichtet, dem Kaufer die Sache zu ubergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkaufer hat dem Kaufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmangeln zu verschaffen.
(2) Der Kaufer ist verpflichtet, dem Verkaufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Почему вы сами звоните в LG ???
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