Mit diesen Werten und somit der Zahlungsaufforderung waren und sind wir demnach nicht einverstanden.
Trotzdem haben wir damals die Nachzahlung anerkannt.
Da aber dieses Jahr, uns wieder eine ahnliche Nachzahlung und Mieterhohung ohne jegliche Nachweise od. Belege, vorliegt, beanspruchen wir die angefragten Unterlagen, um zu einem nachvollziehbarem Ergebnis zu kommen.
Bevor uns die angeforderten Unterlagen ( Gas, Mull, Wasser u.a. Lieferanten) nicht vorliegen, werden wir die Nachzahlung Ihrer Mandanten nicht akzeptieren.
Bezuglich meiner angemeldeten Gewerbe, mochte ich folgendes mitteilen.
Es war eine Nebengewerbe, ohne Kundenverkehr im Haus.
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