Тема: RIESTE-RENTE
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  #415  
Старый 29.05.2010, 07:53
Ольга Ганч
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Die Leistungen aus einer Riester-Rente sind in der Auszahlungsphase voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Durch Zahlung der sogenannten Riester-Zulage wird fur die Altersvorsorgebeitrage ein Zuschuss gewahrt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird auf Antrag gepruft, ob die Beitrage durch die Riester-Zulage zumindest von der Einkommensteuer freigestellt wurden (Gunstigerprufung). Wenn nicht, so werden die Beitrage als zusatzliche Sonderausgaben anerkannt und damit von der Einkommensteuer freigestellt, die Einkommensteuer wird im Gegenzug um die (gesondert zu beantragende) Zulage erhoht. In vielen Fallen (Veranlagung gema? Grundtabelle, Doppelverdienerehepaare) ist die Riester-Zulage also kein „Geschenk” des Staates, sondern dient lediglich dazu, eine doppelte Besteuerung zu verringern. Sozialversicherungsbeitrage fallen auf die Beitrage aber immer an.
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