Wer einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse in die Private gewechselt hat, kann nicht ohne weiteres wieder zuruck – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssatzen der PKV profitieren und spater – bei schlechterem Gesundheitszustand – auf eine womoglich preiswertere GKV ausweichen konnen.
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Carpe diem, quam minimum credula postero.
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