Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenuber Minderjahrigen. Der Umfang derarztlichen Schweigepflicht hangt bei Minderjahrigen von deren Einsichtsfahigkeit ab. BeiMinderjahrigen unter 17 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfangzu unterrichten, da normalerweise unter 17 Jahren noch keine Einsichtsfahigkeit desMinderjahrigen gegeben ist. Bei Minderjahrigen uber 17 Jahren ist das Patientengeheimnisjedoch regelma?ig zu beachten. Ma?gebend sind aber immer die Umstande des Einzelfalles.
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