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Старый 17.11.2011, 08:18
Аватар для gainst
gainst gainst вне форума
 
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Sexuelle "Schutzaltersgrenze" bei 14 JahrenGrundsatzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" fur Madchen und Jungs beim 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jahrige selbst Sex haben mochte. Dies gilt also auch, wenn zum Beispiel der Junge 14 und das Madchen 13 ist. Dann konnten die Eltern des unter 14-jahrigen Partners Strafanzeige erstatten. Hier gilt aber - vorausgesetzt die Beziehung verlauft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: Wo kein Klager, da kein Richter.
Wenn es sich um eine Liebesbeziehung zwischen etwa Gleichaltrigen handelt - wenn zum Beispiel beide 14 Jahre alt sind oder wenn beide zwischen 16 und 18 sind - und beide den sexuellen Kontakt wirklich wollen, ist das rechtlich in Ordnung. Grundsatzlich ist einvernehmlicher (freiwilliger) Sex unter Minderjahrigen ab 14 Jahren straffrei.
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Снова светит солнце, снова светится душа, и пасмурно не будет больше никогда!!!
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