Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass die Besuchspflicht des Russischunterrichts in einem Gymnasium von Dresden rechtswiedrig ist. Kein Schuler kann gezwungen werden Russisch zu lernen, wenn er lieber Franzosisch, Englisch, Spanisch ect. lernen mochte. In vielen Schulen von Sachsen war Russasichunterricht als Pflichtfach fur alle Schuller, weil es zu wenige Freiwilligen gab. Das Verwaltungsgeriv?cht halt das als ungerecht und unangemessen. Stattdessen sollen mehrer Lehrer fur andere Fremdsprachen eingestellt werden.
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