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Старый 15.12.2011, 00:22
Emanuel Gvos
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Ab 1961 bekamen turkische Arbeitssuchende die Moglichkeit, sich von deutschen Unternehmen anwerben zu lassen, auf der Grundlage des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Turkei betraf dies 678 702 Manner und 146 681 Frauen, also insgesamt 825 383 Menschen, als turkische Gastarbeiter.[3] In diesem Kontingent waren von Anfang an auch Kurden enthalten, die sich erst spater von ethnischen Turken in Deutschland abgrenzten.[4] Wahrend der Wirtschaftswunderzeit bestand in Deutschland eine Arbeitskrafteknappheit. Zunachst schloss die Bundesregierung Anwerbevereinbarungen mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960). Die Initiative fur diese Abkommen ging jedoch von den Entsendelandern aus. Diese erhofften sich durch die Entsendung ihrer Arbeitskrafte eine Losung eigener wirtschaftlicher und sozialer Probleme. Sie wollten ihre aus der westdeutschen Exportstarke erwachsenen Devisenschwierigkeiten losen, die heimische Arbeitslosigkeit reduzieren oder die ohnedies im Gang befindliche Emigration im Bereich der qualifizierteren Arbeiter kanalisieren und wenigstens deren Abwanderung verhindern.
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