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  #629  
Старый 30.01.2012, 04:55
viktor Dlic
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Und trotzdem die Sprachkentnisse stehe auf 1 Stelle-das ist einen Anderungsauszug von 2005 --------- Im Spataussiedlerrecht gibt es seit dem 01.01.2005 wichtige Anderungen:
Familienangehorige i.S.d. § 7 BVFG (Ehegatten, Abkommlinge des Spataussiedlers) mussen nunmehr Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, um in den Aufnahmebescheid einbezogen zu werden. Auch wenn der Ehegatte und minderjahrige Kinder daneben die Moglichkeit haben, auslanderrechtlich einreisen, so ist die Einbeziehung insbesondere im Hinblick auf die Moglichkeit der Erlangung der deutschen Staatsangehorigkeit vorzuziehen.
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