David: *Sie hatte sich in Deutschland abgemeldet auch bei der Rentenkasse, und damit hatte sie sich die Ruckkehr nach Deutschland versparrt. So einfach ist es doch nicht. Besitzt die Familie die Staatsangehorigkeit des Herkunftslandes nicht mehr und erwerbt sie wieder nach der Zuruckkehr, so verliert die Familie die deutsche Staatsangehorigkeit und versperrt sich dadurch die Ruckkehr nach Deutschland. Besitzt aber die Familie vor der Abreise ins Herkunftsland sowohl *die deutsche Staatsangehorigkeit als auch die des Herkunftslandes, so darf sie zu jeder Zeit wieder nach Deutschland zuruckkehren. In diesem Fall verliert die Familie ihre deutsche *Staatsangehorigkeit nicht.
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