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  #589  
Старый 15.12.2011, 06:11
Emma Miii
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Das Ausschlussverfahren wurde aber durch meine Anfechtungen
und Antrage, welche die „Interessen“ von Frau Emich „verletzt“ haben, ausgelost.
Frau Emich war an einem bestimmten Ausgang interessiert, sie war befangen.
Deshalb durfte sie in dem Ausschlussverfahren nicht mitwirken und in der
Abstimmung nicht Teil nehmen. Die Tatsache, dass sie trotzdem das getan hat,
ware der zweite Grund, der alleine ausreichen wurde, um die Entscheidung des
Bundesvorstandes seitens des Gerichts sofort fur ungultig zu erklaren.
4. In dem Brief von Herrn Fetsch und Frau Wacker wurde mir vorgeworfen, dass
mein Verhalten gegenuber der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
hochst schadigend ist, dass ich die Vereinsarbeit in „zumutbarer Weise“
verhindere, dass ich durch Verbreitung von „nachgewiesen falschen
Behauptungen“ an Mitglieder des Vereins und an offentliche Stellen dem Verein
und der Vereinsarbeit erheblich schade, dass ich die Existenz des Vereins und
seiner Mitarbeiter gefahrde.
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