Закон *есть закон: Кто * *«коммунякам» *руки жал? *Кто *под *ними *лежал? Тот *не *достоен *быть *переселенцем!
Кто «коммунякам» руки жал? Кто под ними лежал? Тотне достоен быть переселенцем
Ein Aufnahmebescheid kann nicht erteilt werden, wenn ein Ausschlussgrund nach § 5 BVFG vorliegt. Danach erwirbt wegen eines fehlenden Kriegsfolgenschicksals oder wegen Unwurdigkeit die Rechtsstellung als Spataussiedler nicht, wer in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat oder durch sein Verhalten gegen die Grundsatze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit versto?en hat oder in schwerwiegendem Ma?e seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat, die Aussiedlungsgebiete wegen einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung aufgrund eines kriminellen Delikts verlassen hat oder in den Aussiedlungsgebieten eine Funktion ausgeubt hat, die fur die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewohnlich als bedeutsam galt oder im Einzelfall bedeutsam war oder wer fur mindestens drei Jahre mit dem Inhaber einer solchen Funktion in hauslicher Gemeinschaft gelebt hat. Durch das Siebte Gesetz zur Anderung des Bundesvertriebenengesetzes wurden die Ausschlussgrunde erweitert und erfassen jetzt insbesondere auch Personen, die – nach den Ma?staben des deutschen Strafrechts – schwerwiegende rechtswidrige Taten begangen haben sowie gewaltbereite Extremisten, Terroristen oder Unterstutzer von Terroristen.
Zur Feststellung dieser neuen Ausschlussgrunde hat das Bundesverwaltungsamt im Aufnahmeverfahren den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt fur Verfassungsschutz, den Militarischen Abschirmdienst, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt zu beteiligen.
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