Hartefallregelung fur SpataussiedlerBerlin 29. September 2011 (dpa). Bei Spataussiedlern gibt es kunftig eine Hartefallregelung fur den Familiennachzug. Nach der Gesetzesnovelle, die am Abend ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde, durfen sich nachtraglich auch Ehegatten und Nachkommen in der Bundesrepublik ansiedeln,die zunachst nicht mit nach Deutschland gekommen waren. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen sowie das Vorliegen eines entsprechenden Hartefalls.
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