Jalkob, noch mal fur besonders Begabte zum mitschreiben: § 7-Abkommlinge oder Angehorige von Spataussiedler(keineAussiedler oder Spataussiedler und uberwiegent keine Deutschen); § 8- Auslander als Ehegaten von Abkommlingen der Spataussiedler (also 100 % keine Deutschen).
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