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  #154  
Старый 20.07.2011, 07:46
Михайличенко
Guest
 
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Zu diesem Erlas gab es eine Erklarung : wenn eine Russinen mit einem deutschen Mann verheiratet war, konnte sie mit ihrem Mann in die Deportation mitgehen, konnte aber im Wolgagebiet bleiben.
Ich kenne das etwas anders. Mein Gro?vater war zweite mal mit einer Russin verheiratet. Als die Deportation anfing, musste sie auch mit gehen. Sie hat wie veruckt geschriehen, was soll sie dort in der Fremde mit einem Faschisten machen. Sie hat sich geweigert, und wurde trotzdem nach Kasachstan deportiert.
Und in Georgien, z.B. wenn die Deutsche einen Ehemann - Georgier hatte, durfte sie dort in ihrem Dorf bleiben.
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