Hilda Spanagel, zu dem verfluchten Erlass vom 28.09.1941 uber der Deportatiin der RD von dem Wolgagebiet hinter dem Ural. Zu diesem Erlas gab es eine Erklarung : wenn eine Russinen mit einem deutschen Mann verheiratet war, konnte sie mit ihrem Mann in die Deportation mitgehen, konnte aber im Wolgagebiet bleiben. Wenn ein Russe mit einer deutschen Frau verheiratet war, durfte diese Frau bei ihrem Mann in dem Wolgagebiet bleiben. So war es auch, wenn eine Tatarerin mit einem deutschen Mann verheiratet war, durfte/mu?te sie mit ihrem Mann in die Deportation mitgehen. Deshalb gab es in der Trudarmee auch manche Nichtdeutschen, obwohl die Trudarmee hauptsachlich nur fur die RD vorgesehen war.
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