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Старый 07.10.2009, 07:12
Лида Фмэммэк
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По умолчанию

Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:
Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beitrage) Kindererziehungszeiten Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten Zeiten geringfugiger Beschaftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers Zeiten aus Zuschlagen an Entgeltpunkten fur Arbeitsentgelt aus geringfugiger versicherungsfreier Beschaftigung Ersatzzeiten (zum Beispiel Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
Die Waisenrente wird Ihnen bei Tod des oder der Versicherteninfolge eines Arbeitsunfalls oder einer Wehrdienstbeschadigungbeziehungsweise Zivildienstbeschadigung auch gezahlt, wenn dieWartezeit noch nicht erfullt ist.
***********.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11934/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/03__leistungen/04__rente__hinterbliebene/rente__voll___20und___20Halbwaisenrente/Voraussezungen.html
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