Voraussetzungen * *Sieerhalten Halbwaisenrente nach dem Tode eines Elternteils. DieVollwaisenrente wird Ihnen nach dem Tode beider Elternteile gezahlt,sofern von der/dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfullt wurde.
Waisenrenten berechtigt sind:
leibliche Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder, die in den Haushalt der/des Verstorbenen aufgenommen waren, Enkelund Geschwister, die in den Haushalt der/ des Verstorbenen aufgenommenwaren oder von ihr beziehungsweise ihm uberwiegend unterhalten wurden.
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