Vollwaisenrente und Halbwaisenrente * * * * *Die Halbwaisenrente wird Ihnen nach dem Tode eines Elternteils,die Vollwaisenrente nach dem Tode beider Elternteile gezahlt, sofernvon der beziehungsweise dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfullt worden ist.
Wartezeit * *Leistungenaus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorherbereits eine bestimmte Zeit angehort hat. Die Wartezeit ist somit eineMindestversicherungszeit. Fur die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren unddie Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- undErsatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und ausgeringfugiger versicherungsfreier Beschaftigung berucksichtigt. Fur dieWartezeit von 35 Jahren zusatzlich noch Anrechnungs-,Berucksichtigungs- und Zurechnungszeiten; somit alle rentenrechtlichenZeiten.
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