Ïîêàçàòü ñîîáùåíèå îòäåëüíî
  #334  
Ñòàðûé 04.11.2011, 00:12
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Ñîîáùåíèé: n/a
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1955 – Das Wirtschaftswunder und die deutsche Industrie lauft auf vollen Touren.
1955 – 0,4% der Arbeitskrafte in Deutschland sind Auslander.
1955 – Trotz der Ablehnung aus dem Wirtschaftsministerium schlie?t das Au?enministerium nach zwei Jahren Druck aus Italien ein Abkommen uber den „Austausch“ von Arbeitskraften mit Italien. Dieses Abkommen soll „Pilotcharakter“ haben.
1959 – Deutschland ist die zweitgro?te Industrienation der Welt nach den USA. Das Wirtschaftswunder ist vollendet.
1960 – In Deutschland wird die Vollbeschaftigung erreicht. Das Abkommen mit Italien hat bis dahin kaum eine Wirkung gezeigt, die Anwerbung von Arbeitskraften aus Italien ist im wesentlichen nicht in Gang gekommen.
1960 – Weitere Staaten, die im Handel mit Deutschland hohe Defizite aufweisen, dringen auf Abkommen, die es Arbeitskraften ermoglichen sollen, in Deutschland zu arbeiten. Besonders Portugal, das in diesen Jahren fast von Hungersnoten gebeutelt wird und das Entwicklungsland Turkei, das von einer Wirtschafts- und politischen Krise in die nachste schlittert, machen Druck auf das deutsche Au?enministerium, derartige Abkommen zuzulassen.
1961 – Das von der Turkei gewunschte Anwerbeabkommen wird unterzeichnet. Es wird vertraglich festgeschrieben, dass jeder turkische Arbeitnehmer maximal 2 Jahre in Deutschland arbeiten kann und dann zuruckkehren muss (Rotation). Es wird vereinbart, nur Menschen aus dem europaischen Teil der Turkei aufzunehmen, ferner wird – in Abweichung zu den Anwerbeabkommen mit europaischen Landern der Familiennachzug bzw. die Familienzusammenfuhrung in Deutschland vertraglich ausgeschlossen.
1967 – Die Nettoanwerbung von auslandischen Arbeitskraften sinkt auf 0. Es werden nur noch „rotierende“ Gastarbeiter ersetzt. Fuhrende Vertreter der deutschen Wirtschaft proklamieren: es gibt keinen wirtschaftichen Nutzen durch Gastarbeiter.
In “50 Jahre Bundesrepublik – 50 Jahre Einwanderung” schreibt Mathilde Jamin 1999, S. 146: “Johannes Dieter Steinert stellte aufgrund der Akten im Bundesarchiv und im Archiv des Auswartigen Amtes fur den Zeitraum bis 1961 fest, dass die Initiative zu diesen Entsendeabkommen von den “Entsendelandern” ausging. Hissahi Yano (1998) kam fur den Forschungszeitraum bis 1964 zu demselben Ergebnis.” und weiter “Noch starker war aber offenbar der Druck in den “Entsendelandern” durch “Export” von Arbeitskraften ihren Arbeitsmarkt zu entlasten. (…) Die zustandigen deutschen Behorden standen den turkischen Wunschen zuruckhaltend gegenuber; (…) Noch im September 1960 urteilte Anton Sabel, der Prasident der Bundesanstalt fur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, aus arbeitsmarktpolitischen Grunden sei die Bundesrepublik nicht auf ein Abkommen mit der Turkei angewiesen, moglicherweise wohl aber aus politischen Rucksichten auf die Turkei als NATO-Land”.
1973 – Nach 12 Jahren verhangt der deutsche Bundestag den „totalen Anwerbestopp“. Zu diesem Zeitpunkt sind zwischen 2,4 und 3 Millionen Gastarbeiter in Deutschland
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