Осмелюсь добавить, что § 8 Spataussiedler не равнозначен статусу Asyl.
§ 8 Spataussiedler gibts nicht. § 8 heisst Auslander.
Курс называется интеграционным, им пользуются для получения бессрочной визы все иностранцы, в том числе и поздние переселенцы.....
s stimmt, dass die Auslander die Intrgrationskurse fur die unbefristete Aufenthalserrlaubnis nutze. Und auch fur den Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit.
Aber dass auch Spataussiedler das tun, ist purer Quatsch. Spataussiedler(§4 BVFG) benotigen weder die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, noch den Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit. Die bekommen sie doch automatisch, weil sie ja Deutsche sind(????). Die Angehorigen (§ 7 BVFG) benotigen das ganze ebenfalls nicht- die bekommen auch die Staatsangehorigkeit automatisch.
Wer den Sprachkurs fur die Beantragung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und/oder der deutschen Staatsangehorigkeit benutz, sind die Auslander nach § 8; die mit den Angehorigen der Spataussiedlern einreisen.
Ein Auslander nach §8 kann ausgewiesen werden, wenn sein Ehegatte/tin, die die deutsche Staatsangehorigkeit besass, stirbt. Wenn der Trager des § 8 mit dem Deutschburger 2-3 Jahre in Deutschland zusammen lebte, mit dem verheiratet war und die Sprache ausreichend beherrscht und nicht auf Kosten des Staates lebt, hat der den Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland auch nach dem Tod des Deutschburgers. Das gilt auch wenn in Deutschland ein Kind geboren wurde, das die deutsche Staatsangehorigkeit besitzt und an den Elternteil (§ (8) angewiesen ist. Wer das verpasst hat, geht das Risiko ein aus Deutschland ausgewiesen zu werden. Selber schuld!
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