In den Augen der an die Macht gekommenen Bolschewiki erfullten die kompakt siedelnden Wolgadeutschenbestimmte Merkmale einer Nation als einer „historisch entstandenenstabilen Gemeinschaft von Menschen“, die sich durch viercharakteristische Merkmale auszeichnet: „Gemeinschaft der Sprache, desTerritoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaftder Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“[3] Dieses stalinistische Nationsverstandnis lag der sowjetischen Nationalitatenpolitik bis zur Auflosung der Sowjetunion zugrunde. Unter der wolgadeutschen Bevolkerung fand das in der „Deklarationder Rechte der Volker Russlands“ vom 2. (15.) November 1917versprochene Selbstbestimmungsrecht eine gewisse Zustimmung.[4]Die neue Staatsfuhrung betrachtete die Wolgadeutschen als ein genuineigenstandiges Volk und billigte ihnen das Recht auf nationaleEntwicklung und Schaffung einer eigenen Territorialautonomie zu.
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