Selbsterhaltungstrieb Bezuglich entsprechender Unverstandnisgegebenheiten unter Umgangsnichtamtsdeutschverwendern im Hinblick auf Juristisch ist festzustellen, dass vorbezeichnete Ausdrucksform unter Hinzuziehung des o.g. Nichtmissverstandenwerdenswunsch geeignet ist, eine dahingehende Verfahrensverkomplizierung vorzunehmen, dass Juristischlaien sowohl bei einfachen Verwaltungsverfahrensablaufen – also bei Austauschkontaktkommunikation mit Behorden und anderen Burokratischverwendern – als auch v. a. in Rechtsstreitigkeiten auf die zwangslaufige unumgangliche Rechtsanwaltsprozessbevollmachtigteneinschaltung dringend angewiesen sind. Dies ist insbesondere Usus, als die Gegenseite bereits eine Rechtsanwaltsprozessbevollmachtigteneinschaltung vorgenommen hat zur Verstandigungsbenachteiligung des ggf. zukunftigen Mandanten des einzuschaltenden Rechtsanwaltsprozessbevollmachtigten. Diese Verstandigungsbenachteiligung fuhrt zu einer Verfahrensausgrenzung Juristischunkundiger und somit zur persistierenden Existenz vorbezeichneter Juristischkundiger.
Juristischstilmittel Abgrenzend zum ublichen Amtsdeutsch geht Juristisch in weiter zu bezeichnenden Punkten uber die vorbenannte Burokratischprazisierung hinaus.
Unter Verwendung von Gesetzesparagraphen wird fur Juristischunkundige eine Sachverhaltsverundeutlichung vorgenommen.
Mittels Einpflegung juristischspezifischer Fremdwortewerden nichtbestehende Zusammenhange zu einem Normalleben zwecks weiterer Sachverhaltsverundeutlichung vorgenommBeispiele Juristisch: „Nach Aktenlage ist hier ein Straftatbestand gema? § 263 StGB zu vermuten, den der Beschuldigte ausweislich der anliegend uberreichten Beweismittelunterlagen zu vertreten hat.“
Umgangsnichtamtsdeutsch: „Der Typ, der angezeigt wurde, ist ein Schei?betruger, soweit ich das aus der Akte ersehe. Das ganze ergibt sich aus dem Papiermull, der diesem Wisch beigefugt ist.“
Juristisch: „Klagerischerseits wird sich verwahrt gegen den unsubstantiierten Vortrag der Revisionsbeklagtenvertreterin, insbesondere bezuglich des Vorwurfs der vorgeblich diesseits angewandten Prozessverschleppungstaktiken.“
Umgangsnichtamtsdeutsch: „Die Anwalts-Tusse, die den/die Beklagte/n in der dritten Instanz immer noch verzweifelt verteidigt, labert wirre Schei?e und es ist volliger Quatsch, dass wir den Prozess verzogern wollen. (hihi)“
Burokratischgegenwehrabwehrma?nahmen Unstreitig sind zwei persistierende Abwehrgegenwehrma?nahmen gegen jedwede Burokratischauftretensform gegeben:
Zum einen die Dummdreistnachfragung bei aufgrund angewandter Sprachverkomplizierungsma?nahmen nicht mehr erfassbarem Juristischausdrucksinhalt. Diese Methode ist u.U. geeignet, Burokratischverwender dahingehend in den Wahnsinn zu treiben, dass sie schlie?lich deutsch anwenden, weil ihnen die Ausdrucksnichterklarungsnerven verlustig gehen.
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