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тогда получается чтоWohngeld und Kindergeldzuschlagи вписывать ненада*-)wenn sie sind Steuerfrei.
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Спасибо, Знакомый Незнакомец, возьму на "вооружение" указанный Вами §(F)
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только с 1вым вопросом, вернее ответом-тоже по-моему есть определённая сумма в год, и если её превысишь-то тоже к прогрессион..... пренадлежит,иначе бы не приходилось нашим курцарбайт рабоникам эти курцарбайтгелд за 2009 СТОЛЬКО много выплачивать.
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Kurzarbeitgeld, (а так же Еlterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld больше 410 евро в год) выплаченные АА принадлежат к Progressionvorbehalt, и поэтому принадлежат тем самым к действительно steurpflichtigen Arbeitslohn.Eсли , например, у вас в году zu versteuern подлежит 30.000, 9,74% Steuersatz),а Kurzarbeit 5.000 получили за год, то это приведёт вас к сумме 35.000 и даёт 11, 97% Steursatz.без KUG-30.000x9,74%=2.922,00€, mit KUG-30.000x11,97%=3.591,00€ Так что zusatzlich придётся выплататить dem Fiskus 669,00€! (взято из пояснения к Lohnabrechnung)
31.01.2010 14:57 |
Natasha, Ubungsleitereinnahmen haben mit Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. uberhaupt nicht zu tun. Meiner Meihnung nach, Sie verwechseln was.
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Anika, NEIN.
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Знакомый Незнакомец,вы уж откройтесь,а то как-то общаться не удобно...:-$
У меня вопрос: laut § 11 EStG: " Einnahmen sind innerhalb des KJ bezogen,in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind" - oder ist das doch der Fall fur § 38a? |
ich wurde sagen ja, aber es kommt auf jeden bestimmten Fall darauf an.
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Frage Ubungsleiterpauschale:
Die Pauschalen konnen nur von offentlichen oder gemeinnutzigen Arbeitgebern/Auftraggebern gezahlt werden (z.B. vom Fu?ballverein oder von der Kirche) fur Personen die z.B. eine Sportgruppe anleiten. Die Pauschale kann durchaus auch hoher sein nur bis zu dem Betrag von € 2.100,00 ist sie komplett steuerfrei und wird auch nicht zum Progressionsvorbehalt (Ermittlung des Steuersatzes) hinzugerechnet. Wenn die Vergutung hoher als € 2.100,00 im Jahr ist, dann wird der ubersteiegende Betrag "ganz normal" versteuert. Bitte besuchen Sie uns ***.holzkamp-neudorf.de Vielen Dank fur Ihr Interesse! |
Frage Kurzarbeitergeld:
Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnerstatzleistung (genauso wie Elterngled, Krankengled, ALG I, Mutterschutzgeld usw.) Diese Lohnersatzleistungen sind steuerfrei und werden lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Wenn jemand au?er den Lohnersatzleistungen kein weiteres positives Einkommen hat, dann zahlt er in dem Jahr auch keine Einkommensteuer, wenn er aber auch noch andere Einkunfte hat wird lediglich der Steuersatz erhoht, womit die ubriegen Einkufte beteuert werden. Das Rechenbeispiel weiter unten ist schon zutreffend. . Wir sprechen auch RUSSISCH Bitte besuchen Sie uns ***.holzkamp-neudorf.de Moglichkeiten durch. Vielen Dank fur Ihr Interesse! |
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