Ярослав Сафья |
11.02.2011 22:07 |
насколько я знаю, с израильским паспортом жить в Германии можно без проблем. Не знаю насколько вы немецким владеете, но вот выдержка из закона
§ 41 Vergunstigung fur Angehorige bestimmter Staaten(1) Staatsangehorige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika konnen auch fur einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
(2) Dasselbe gilt fur Staatsangehorige von Andorra, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstatigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tatigkeiten ausuben wollen.
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Auslander ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschrankt wird.
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