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Елена 05.03.2012 01:20

AO-SF (Stand: 1. 7. 2010)
13 – 41 Nr. 2.1 Verordnung
uber die sonderpadagogische Forderung,
den Hausunterricht und die
Schule fur Kranke
(Ausbildungsordnung gema? § 52 SchulG – AO-SF)
Vom 29. April 2005
zuletzt geandert durch Gesetz vom 5. November 2008
(SGV. NRW. 223)
Auf Grund der §§ 10 Abs. 6, 19 Abs. 3, 52 und 65 Abs. 4 des Schulgesetzes
fur das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (GV. NRW.
S. 102)1) wird mit Zustimmung des Ausschusses fur Schule und Weiterbildung
des Landtags verordnet:
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil
Sonderpadagogische Forderung
1. Abschnitt
Grundlagen
§ 1 Schwerpunkte und Orte der sonderpadagogischen Forderung
§ 2 Gliederung der sonderpadagogischen Forderung
2. Abschnitt
Entscheidung uber sonderpadagogischen
Forderbedarf, Forderschwerpunkte
und den Forderort
§ 3 Allgemeines
§ 4 Behinderungen
§ 5 Lern- und Entwicklungsstorungen
(Forderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale
Entwicklung)
§ 6 Geistige Behinderung
(Forderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
§ 7 Korperbehinderung
(Forderschwerpunkt Korperliche und motorische Entwicklung)
§ 8 Horschadigungen
(Forderschwerpunkt Horen und Kommunikation)
§ 9 Sehschadigungen
(Forderschwerpunkt Sehen)
§ 10 Schwerstbehinderung
§ 11 Eroffnung des Verfahrens
§ 12 Ermittlung des sonderpadagogischen Forderbedarfs
§ 13 Entscheidung uber sonderpadagogischen Forderbedarf, Forderschwerpunkte
und Forderort
§ 14 Aufnahme in die Schule
§ 15 Jahrliche Uberprufung, Wechsel des Forderorts oder des Bildungsgangs
§ 16 Beendigung der sonderpadagogischen Forderung, Wechsel des
Forderschwerpunkts
§ 17 Verfahren in der Sekundarstufe II
§ 18 Schulerinnen und Schuler aus Zuwandererfamilien
3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen fur die Bildungsgange
§ 19 Allgemeine Bestimmungen
§ 20 Padagogische Fruhforderung hor- und
sehgeschadigter Kinder
4. Abschnitt
Einzelne Forderschwerpunkte
§ 21 Forderschwerpunkt Horen und Kommunikation
§ 22 Forderschwerpunkt Sehen
§ 23 Forderschwerpunkt Korperliche und motorische Entwicklung
§ 24 Forderschwerpunkt Sprache
§ 25 Forderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
5. Abschnitt
Forderschwerpunkt Lernen
§ 26 Unterrichtsfacher, Stundentafeln
§ 27 Leistungsbewertung
§ 28 Zeugnisse
§ 29 Ubergang in eine andere Klasse
§ 30 Abschlusse, Nachprufung
§ 31 Aufnahme in die Klasse 10
§ 32 Unterrichtsorganisation in Klasse 10
6. Abschnitt
Forderschwerpunkt Geistige Entwicklung
§ 33Unterricht und Unterrichtsorganisation
§ 34 Leistungsbewertung
§ 35 Versetzung, Zeugnisse
7. Abschnitt
Schulerinnen und Schuler mit Autismus
§ 36 Schulerinnen und Schuler mit Autismus
8. Abschnitt
Gemeinsamer Unterricht
§ 37 Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen
Zweiter Teil
Hausunterricht
§ 38 Einrichtung von Hausunterricht
§ 39 Arztliches Gutachten
§ 40 Unterricht und Unterrichtsorganisation
§ 41 Information uber den Leistungsstand, Fortsetzung der Schullaufbahn
Dritter Teil
Schule fur Kranke
§ 42 Aufnahme in die Schule fur Kranke, Unterricht
Vierter Teil
Schlussbestimmungen
§ 43 In-Kraft-Treten

Елена 05.03.2012 01:21

Schwerpunkte und Orte der sonderpadagogischen Forderung
(1) Schwerpunkte der sonderpadagogischen Forderung sind
1. Lernen (§ 5 Abs. 1),
2. Sprache (§ 5 Abs. 2),
3. Emotionale und soziale Entwicklung (§ 5 Abs. 3),
4. Horen und Kommunikation (§ 8),
5. Sehen (§ 9),
6. Geistige Entwicklung (§ 6),
7. Korperliche und motorische Entwicklung (§ 7).
(2) Orte der sonderpadagogischen Forderung sind
1. Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen),
2. Forderschulen,
3. Sonderpadagogische Forderklassen an allgemeinen Berufskollegs,
4. Schulen fur Kranke.
(3) Die Schulerinnen und Schuler werden nach Ma?gabe dieser Verordnung
in den Bildungsgangen der allgemeinen Schulen (Grundschule,
Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Berufskolleg), im Bildungsgang
des Forderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Forderschwerpunkts
Geistige Entwicklung unterrichtet. Das Ministerium erlasst
Richtlinien fur die einzelnen Forderschwerpunkte.
§ 2
Gliederung der sonderpadagogischen Forderung
(1) In den Forderschulen mit den Forderschwerpunkten Sprache, Horen
und Kommunikation, Sehen sowie Korperliche und motorische Entwicklung
gliedert sich der elfjahrige Bildungsgang in die Eingangsklasse, die
Primarstufe und in die Sekundarstufe I. Die Eingangsklasse schafft die
Voraussetzungen fur das schulische Lernen. Die Klassen 1 und 2 werden
als Schuleingangsphase gefuhrt. Sie konnen in einem Jahr, in zwei Jahren
oder in drei Jahren durchlaufen werden. Die Schule entscheidet mit Zustimmung
der Schulkonferenz uber die Organisationsform der Schuleingangsphase.
(2) In den Forderschulen mit den Forderschwerpunkten Lernen sowie
Emotionale und soziale Entwicklung gliedert sich der zehnjahrige Bildungsgang
in die Primarstufe und in die Sekundarstufe I. Im Forderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung werden die Klassen 1
und 2 als Schuleingangsphase gefuhrt. Sie konnen in einem Jahr, in zwei
Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden. Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend.
(3) Forderschulen mit den Forderschwerpunkten Lernen, Emotionale und
soziale Entwicklung, Horen und Kommunikation, Sehen sowie Korperliche
und motorische Entwicklung konnen auch Bildungsgange der Sekundarstufe
II umfassen oder als Schulen der Sekundarstufe II gefuhrt werden.
(4) In den Forderschulen mit dem Forderschwerpunkt Geistige Entwicklung
gliedert sich der elfjahrige Bildungsgang in die auf zwei Jahre angelegte
Vorstufe und in die auf jeweils drei Jahre angelegte Unterstufe, Mittelstufe
und Oberstufe. Schulerinnen und Schuler mit dem Forderschwerpunkt
Geistige Entwicklung konnen ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II
(§ 38 SchulG) in der Berufspraxisstufe erfullen; diese schafft Grundlagen
fur eine spatere berufliche Tatigkeit.

белоусова 05.03.2012 06:03

нужен ли какой-то компетентный диагноз или хватает "на глазок"определить,что ребёнок"наш"клиент?

Елена 05.03.2012 06:11

Психолог только может определить,нужно вам туда или нет.

белоусова 05.03.2012 06:35

спасибо,я уже взяла термин,тесты покажут.я просто не доверяю людям,которые сами отводят глаза при прямых вопросах и за моей спиной делают некрасивые вещи.


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