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#11
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я знаю у них каникулы с 1 по 10 января .. я хотела бы время до сдачи теста протянуть, но знаете мне как то страшно, ведь это уже никак не явлеяется "незамедлительной сдачей" ... а что они мне сделать могут?
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#12
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Про действительный паспорт я у Ивана спрашивала. ЧТо у Вас он действительный я и не сомневаюсь. Если Вы гражданством занялись, то зачем Вам дополнительная головная боль
Попробуйте все-таки сразу же после 8го объясниться с женщиной в VHS. А что во Франкфурт можно приехать без термина и пройти? Какое тогда у вас замечательное консульство. |
#13
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Doppelte
* * *Staatsangehorigkeit? |
#14
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Kann man bei der Einburgerung
seine alte Staatsangehorigkeit behalten? (fr) |
#15
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Grundsatzlich verlangt der deutsche Staat bei
einer Einburgerung, dass die bisherige Staatsangehorigkeit mit der Einburgerung aufgegeben wird oder "verloren geht". Dieses Prinzip halten die meisten Staaten ein. Es soll u.a. der Rechtssicherheit dienen. Wir wollen hier nicht politisch werden, gehen also nicht naher auf die Grunde ein, die dahinter stecken. Hier geht es darum, die Folgen der grundsatzlichen Entscheidung zu erlautern. (fr) |
#16
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Also: Wer in Deutschland eingeburgert werden
mochte, muss die bisherige Staatsangehorigkeit aufgeben (also selber aktiv werden), oder diese aufgrund des Staatsangehorigkeitsrechtes seines bisherigen Heimatstaates mit der Einburgerung kraft Gesetz, also automatisch verlieren. Das deutsche Staatsangehorigkeitsrecht bestimmt z.B. in * * *§ 25 StAG, dass ein * * *Deutscher die deutsche Staatsangehorigkeit verliert, wenn er freiwillig, * * *also auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehorigkeit erwirbt, sofern * * *diese andere Staatsangehorigkeit nicht eine EU-Staatsangehorigkeit oder * * *die der Schweiz ist. (fr) |
#17
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n
§ 12 StAG ist geregelt, unter welchen Umstanden die Hinnahme von Mehrstaatigkeit als Ausnahme entgegen des oben genannten Prinzips in Betracht kommt: Nahere Erlauterungen dazu gibt es dann in den (leider veralteten, aber neue gibt es noch nicht) Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehorigkeitsrecht unter der Nr. 87 ff. Im Wesentlichen ist dies dann der Fall, wenn man die alte Staatsangehorigkeit aus rechtlichen oder tatsachlichen Grunden gar nicht aufgeben kann (es gibt z.B. Staaten, die ihre Burger nicht aus der Staatsangehorigkeit entlassen), oder wenn dies im Einzelfall einmal unzumutbar sein sollte. (fr) |
#18
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Au?erdem gibt es Personengruppen,
die in dieser Frage begunstigt sind, wie Asylberechtigte oder anerkannte Fluchtlinge, die den blauen Reiseausweis fur Fluchtlinge besitzen. Die Eigenschaft als Kontingentfluchtling alleine, ohne im Besitz des Reiseausweises zu sein, begrundet jedoch keine Ausnahme mehr. (fr) |
#19
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Eine weitere Personengruppe sind EU-Burger und Burger der Schweiz. Hier wird die
Aufgabe der bisherigen Staatsangehorigkeit nicht verlangt, bei den Burgern einiger EU-Staaten erlischt sie jedoch mit der Einburgerung automatisch. Einburgerungs-Interessenten aus EU-Staaten sollten sich daher bei ihrer zustandigen Auslandsvertretung erkundigen, ob der Verlust der alten Staatsangehorigkeit eintritt und ob und wie man dies ggf. vermeiden kann. (fr) |
#20
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Eine Liste der Staaten, bei denen §
12 Abs. 1 Nr. 2 StAG angewandt wird, findet man hier. |