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Старый 11.02.2009, 11:54
Кин
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Neue Forderung fur selbststandige ALG-II-Empfanger
Leistung zur Eingliederung von Selbststandigen
Seit 1.1.2009 konnen Empfanger von ALG II, die sich selbststandig machen wollen oder die bereits selbststandig tatig sind, sogenannte Leistungen zur Eingliederung von Selbststandigen beantragen (§ 16c Sozialgesetzbuch II) . Diese konnen als Darlehen oder auch als nicht ruckzahlbarer Zuschuss in Hohe von bis zu 5.000 Euro gezahlt werden. Die Forderung gibt es zusatzlich zum ALG II und zum Einstiegsgeld . Beantragen konnen Sie sie bei der Agentur fur Arbeit .
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