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Старый 04.02.2010, 04:28
Leeda
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Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung / Tipps zur Raumung
Nicht selten wird eine Immobilie erworben, um sie selbst zu beziehen. Ist sie frei, stellen sich keine Probleme. Bewohnt der fruhere Eigentumer die Wohnung, so kann der Erwerber die Raumung mittels des Zuschlagbeschlusses herbeifuhren. Dieser weist ihn nicht nur als neuen Eigentumer aus, sondern stellt fur ihn auch einen Raumungstitel dar, mit dem er den Gerichtsvollzieher mit der Raumung beauftragen kann.
***********.finanztip.de/recht/immobilien/news221199.htm
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