Natascha, Kindergartengebuhren konnen Sie in Ihrer Steuererklarung geltend machen, die Fahrtkosten, soviel ich wei?, jedoch nicht. Auch Jugendamt denke ich ubernimmt diese nicht. Sollte ihr Familieneinkommen niedrig sein, konnen Sie Antrag auf Ubernahme der Kindergartengebuhren beim Jugendamt stellen.
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